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Wappen der Marinekameradschaft KSS e.V. Warnemünde: Anker mit LorbeerkranzDie Geschichte von KSSKüstenschutzschiffe der Volksmarine 1956–1990
Episoden und Gedanken

KSS 133 ertappt Grenzverletzer

Jürgen Schaarschmidt, Kommandeur der 4. UAW-Schiffsabteilung, schildert den 14. Mai 1984: Beim Sichern des Auslaufens des 5. Gemeinsamen Geschwaders der verbündeten Ostseeflotten entdeckt die „Bützow“ (244) den Tender „Donau“ der Bundesmarine, der innerhalb der Reede Warnemünde in den Hoheitsgewässern der DDR vor Anker liegt, dokumentiert die Grenzverletzung und weist das Schiff aus den Hoheitsgewässern. Der Vorfall führt zu Presseveröffentlichungen und einem diplomatischen Protest.

Es war nicht vordergründig die Aufgabe der Volksmarine die Seegrenze der DDR zu bewachen, dazu gab es ja in erster Linie die Grenzbrigade Küste, die formell zu den Grenztruppen der DDR gehörte. Trotzdem waren natürlich den Seeoffizieren der Volksmarine sowohl der Verlauf der Hoheitsgewässer und damit der Grenzverlauf als auch die die lt. internationalem Seerecht dazu gültigen rechtlichen Regeln bekannt.

Für die Hoheitsgewässer eines souveränen Staates gilt spätestens seit der ersten UN- Seerechtskonferenz von 1958 grundsätzlich das Recht der friedlichen Durchfahrt sowohl für Handels- als auch für Kriegsschiffe. Zusätzlich hat selbstverständlich jeder Staat das Recht eigene Bestimmungen zum Schutz seiner Seegewässer zu erlassen. Das Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.März 1982 legt dazu im § 15 folgendes fest: „Der Aufenthalt und die Durchfahrt (nachfolgend Aufenthalt genannt) ausländischer Kriegsschiffe in den Seegewässern ist nur auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge oder einer Erlaubnis gestattet.“ Das Gesetz gestattet allerdings auch Ausnahmen, wie Seenot oder Folgen von Seeunfällen. Angesichts dieser gesetzlichen Festlegungen galt die übliche Praxis, dass fremde Kriegsschiffe, besonders der NATO-Staaten in den Hoheitsgewässern der DDR nichts zu suchen hatten und Verstöße dagegen als Grenzverletzung galten. Auch die Kommandanten und Wachoffiziere von Schiffen und Booten der Volksmarine haben nach bestem Wissen ein Überschreiten der Seegrenze der NATO-Staaten, besonders zur BRD und zu Dänemark vermieden. Die folgende Story zeigt, dass aber offensichtlich nicht alle Offiziere der Bundesmarine diese Regeln kannten oder sie bewusst oder unbewusst auch mal ignorierten.

Das 5. Gemeinsame Geschwader der verbündeten Ostseeflotten vom 04.Mai bis 06.Juni 1984 stand unter Leitung der Volksmarine. Die beteiligten Schiffe, das Große UAW-Schiff „Slawny“ und das KSS „Neukratimy“ der Baltischen Flotte der UdSSR, der Raketenzerstörer „Warszawa“ der Polnischen Seekriegsflotte und das Küstenschutzschiff „Berlin, Hauptstadt der DDR“ der Volksmarine als Führerschiff wurden in den Rostocker Überseehafen disloziert, um im ersten Ausbildungsabschnitt im Hafen den nachfolgenden Seeeinsatz vorzubereiten.

Am 14.Mai 1984, Montagmorgen, war für das Geschwader unter Führung des Chefs der 4. Flottille, Konteradmiral Rolf Rödel, das Auslaufen zur gemeinsam Seeausbildung vorgesehen. Zur Sicherstellung des Auslaufens waren eine verstärkte Über- und Unterwasser-Aufklärung im Bereich der Ansteuerung Rostock eingeplant. Dazu erhielt u.a. die 4. UAW-Schiffsabteilung mit zwei KSS 133.1, der 242 „Parchim“ und der 244 „Bützow“, den Befehl um 04:00 Uhr am 14.05.1984 auszulaufen und das Seegebiet der Ansteuerung Warnemünde für das Auslaufen des Gemeinsamen Geschwaders aufzuklären und zu sichern. Als Kommandeur dieser taktischen Gruppe befahl ich die „Parchim“ zur Einnahme einer Vorpostenposition östlich der Ansteuerung Rostock, mit meinem Führerschiff „Bützow“ wollte ich eine Vorpostenposition westlich der Ansteuerung einnehmen.

Die „Bützow“ lief am nördlichen Rand der Reede Warnemünde zur festgelegten Vorpostenposition, als vom Signaldeck eine Meldung kam: „Unbekanntes Kriegsschiff in Peilung… / Entfernung…“. Da eine unserer Aufgaben ja die Aufklärung im Interesse des auszulaufenden Geschwaders war, erteilte ich den Befehl, Kurs auf dieses Schiff zu nehmen. Gleichzeitig wurde das Ziel mit der Funkmessanlage TSR 333 eingemessen.

Beim näheren Heranlaufen klassifizierten wir das Schiff als Tender der Klasse 401 (Rhein-Klasse) der Bundesmarine. Falls mich meine Erinnerungen nicht ganz täuschen, könnte es die A69 – „Donau“, gebaut und eingesetzt als Schnellboot-Begleitschiff, gewesen sein. Tender sind nach der NATO-Klassifikation Versorgungs-und Führungsschiffe, können aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden und offensichtlich war das bei diesem Schiff der Fall. Hier stand sicher die Aufklärung des Gemeinsamen Geschwaders im Vordergrund. Gleichzeitig sind Tender aufgrund ihrer Bewaffnung ( 2x 100mm- und 2x2 40mm-Artillerie, Wasserbomben und Minenlegekapazität) nicht nur reine Hilfsschiffe sondern können eindeutig auch Kampfschiffsaufgaben erfüllen.

Ich war doch ziemlich verblüfft, als sich nach Lage der Reede-Tonnen und unseren eigenen Positionsbestimmungen herausstellte, dass die „Donau“ innerhalb der Reede Warnemünde friedlich vor Anker lag. Die Reede Warnemünde gehörte aber nach dem Gesetz über die Staatsgrenze unzweifelhaft zu den Hoheitsgewässern der DDR und die Regeln, die für fremde Kriegsschiffe in unseren Hoheitsgewässern galten, habe ich einleitend schon dargelegt.

Nun kann es ja mal passieren, dass eine Reedetonne durch Wind und See verzogen wurde. Es galt also, alle möglichst genauen Methoden zur Standortbestimmung des Tenders zu nutzen. Sowohl der terrestrische Standort, als auch der FuM-Standort ließen keinen Zweifel zu: Die „Donau“ lag eindeutig in den Hoheitsgewässern der DDR. Hier war Handeln angesagt.

Zunächst haben wir mit allen verfügbaren Mitteln – Seekarte, Gefechtsskizzen, Fotos vom Radar und nach weiterer Annäherung auch vom Schiff die Situation dokumentiert, gleichzeitig wurde die Lage an den OP-Dienst der 4.Flottille gemeldet. Mir war natürlich auch klar, dass wir die Pflicht hatten die „Donau“ aus den Hoheitsgewässern der DDR zu verweisen. Dazu näherten wir uns weiter der „Donau“ und versuchten optisch mit dem Scheinwerfer Kontakt aufzunehmen, aber das blieb erfolglos. Da pennten wohl alle, es war ja auch gerade erst 05:00 Uhr morgens. Ich befahl dem 1.Wachoffizier, Oberleutnant Heldner (der Kommandant, Korvettenkapitän Kühn war im Urlaub): „Anlaufen auf Rufweite!“ Jetzt wurde mit Mikrofon und Lautsprecher die „Donau“ angerufen und zum Verlassen der Hoheitsgewässer aufgefordert. Nach mehreren Anrufen erschien ein offensichtlich recht müdes Besatzungsmitglied in der Brückennock und teilte uns auf unsere Aufforderung zum Verlassen der Hoheitsgewässer mit, dass er jetzt mal seinen Kommandanten informieren wolle. Wir waren jetzt seit ca. 15 min in unmittelbarer Nähe der „Donau“ und so klein ist ein KSS 133 ja nun auch nicht, dass man es bisher übersehen konnte.

Nach einigen Minuten, in denen dem Kommandanten der „Donau“ höchstwahrscheinlich klar wurde, dass er hier irgendetwas falsch gemacht hatte, setzte eine emsige Betriebsamkeit ein. Wir vergrößerten den Abstand, um die „Donau“ bei ihren weiteren Manövern nicht zu behindern, die „Donau“ ging Anker auf und verließ diesen wirklich schönen, aber auch ziemlich unpassenden Ankerplatz in nordöstlicher Richtung. Wir begleiteten sie natürlich noch ein Stückchen, bereit zur Hilfe, falls man sich wieder mal verfährt.

Inzwischen war in der Ansteuerung Rostock das auslaufende Gemeinsame Geschwader der verbündeten Ostseeflotten zu erkennen und die „Donau“ konnte nun – seerechtlich „sauber“ – mit ihrer offensichtlichen Aufgabe, Aufklärung des Geschwaders, beginnen.

Unsere eigene Aufgabe war nach dem Auslaufen des Geschwaders erfüllt und wir liefen gegen 09:00 Uhr in den Stützpunkt Warnemünde zurück. Damit ist das Geschehen aber noch nicht ganz beendet, denn auf der Pier wartete der Dienstwagen des Flottillenchefs und ich bekam den Befehl mit allen verfügbaren Unterlagen (Karten, Skizzen Fotos) sofort in das Kommando der Volksmarine zu fahren. Ich wurde vom damaligen Konteradmiral Theodor Hoffmann persönlich empfangen, musste die Ereignisse des Morgens, einschließlich meiner Entschlüsse melden. Im Ergebnis dieser Verletzung der Hoheitsgewässer der DDR durch ein Kriegsschiff der Bundesmarine gab es entsprechende Veröffentlichungen in der Presse (Neues Deutschland, Ostsee-Zeitung usw.) sowie einen offiziellen diplomatisch Protest bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR.

— Jürgen Schaarschmidt

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